Grenzurkunde
Nachdem 1158 die Lausitz (Oberlausitz) dem Königreich Böhmen zugeschlagen worden war, kam es in der Folge im Grenzgebiet zwischen dem Königreich Böhmen und dem Bistum Meißen (Hochstift Stolpen) zu Auseinandersetzungen. Darum wurden von 1213 bis 1223 zwischen Unterhändlern des Königs und des Bischofs Verhandlungen über den Grenzverlauf geführt, in deren Ergebnis es zu einem Protokoll über den strittigen Grenzverlauf kam. Durch den König von Böhmen wurde am 07. Mai 1241 auf dem Königstein die „Oberlausitzer Grenzurkunde“ besiegelt und damit erhielt sie Rechtskraft.
Als feststehende Grenzpunkte wurden zumeist Wasserläufe, Berge, Hügel, einzelne Bäume, Straßen und Wege aufgeführt. Aus der Grenzurkunde war zu entnehmen, dass der Stolpner Zipfel von der Wesenitz und dem Letschwasser als Grenze umflossen wurden. Als Ort wurde lediglich als solcher Neukirch erwähnt und bei Fischbach ist es unklar, ob das Dorf oder der gleichnamige Bach gemeint war. Das keine weiteren Orte genannt wurden, zeigt, dass die Besiedlung unserer Gegend durch fränkisch-thüringer Siedler erst begonnen hatte.
Für Langenwolmsdorf hatte die Urkunde große Bedeutung, so konnte man ihr entnehmen, dass es zum nördlichen Randgebiet des Königreiches Böhmen gehörte. Bereits 1232 erhielt das Bistum Meißen eine Hälfte des Dorfes (wahrscheinlich die Nordhälfte) als Geschenk. Die westliche Hälfte kam dann 1262 zum Bistum Meißen und blieb bis 1559 im Besitz des Meißner Bischofs. Dann ging sie in den Besitz der sächsischen Kurfürsten über.